Checkliste Grundstückskauf
In Ballungsgebieten wie Köln, München oder Stuttgart sind Baugrundstücke in den letzten Jahren sehr teuer geworden. Oft sind 500 Euro pro Quadratmeter und mehr zu zahlen - wenn Sie überhaupt ein passendes Stück Land finden. Grund: Bebaubare Flächen in Ballungsgebieten sind sehr knapp. Das Grundstück kann dann sogar teurer werden als das Haus.
Alternative: Grundstücke in ländlichen Gebieten sind deutlich preiswerter und leichter zu finden. Die Idylle hat jedoch einige Nachteile. Oft ist die Infrastruktur nicht ausreichend und die Wege lang. Bevor Sie sich für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob es im Ort Schulen, öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten gibt, und ob diese auch langfristig Ihren Anforderungen genügen.
Das passende Grundstück finden - das Traumgrundstück zu finden ist nicht immer leicht. Kompetente Helfer unterstützen Sie bei der Suche.
Grundstücksmakler
Gute Makler stehen Ihnen bei der Suche nach dem passenden Grundstück kompetent zur Seite. Sie kennen sowohl den Markt als auch das Baurecht und suchen für Sie ein Grundstück, das Ihren Wünschen entspricht und auch finanziell zu Ihren Planungen passt. Nachteil: Die Kosten für die Leistungen des Maklers sind nicht unerheblich. Je nach Bundesland sind zwischen drei und sechs Prozent Provision fällig - zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kommunen
Anfragen bei Kommunen können erfolgversprechend sein. Aufstrebende kleine und mittlere Gemeinden, die Wohngebiete erschlossen haben, verkaufen Grundstücke oft sogar zu recht günstigen Preisen. Auch fallen meist keine Vermittlungskosten an.
Immobilienbörsen im Internet
Im Internet gibt es zahlreich regionale und überregionale Immobilienbörsen wie immowelt.de mit Grundstücksangeboten von Privatleuten und Maklern. Die Suche ist bequem, die Beschreibungen sind ausführlich - meist mit Fotos.
Tageszeitungen und Anzeigenblätter
Private Angebote auf Such-Anzeigen in regionalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern erhalten Sie meist nur in Regionen, in denen Grundstücke nicht knapp sind.
Bauträger-Grundstücke
In Ballungsräumen, in denen Grundstücke Mangelware sind, können Sie beim Bauträger fündig werden. Nachteil: Sie sind meist vertraglich gebunden, auch mit diesem Bauträger Ihr Haus zu bauen.
Alternative:
Erbbaurecht
Manche kirchlichen Einrichtungen, Städte und Gemeinden vergeben Grundstücke im Erbbaurecht. Vorteil: Es fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an. Allerdings ist für die gesamte Laufzeit - meist 99 Jahre - ein Erbbauzins zu zahlen. Manche Träger bieten kinderreichen Familien besonders niedrige Sätze von jährlich zwei bis drei Prozent des Grundstückswertes an. Üblich ist ein Erbbau-Zinssatz von vier bis sechs Prozent. Ihr Erbbaurecht ist unkündbar, Sie können es aber veräußern und vererben. Meist wird im Vertrag eine Anpassungsklausel vereinbart. Der Erbbau-Zinssatz steigt dann mit der Zeit.
Vorsicht Baurecht
Haben Sie ein Grundstück gefunden, müssen Sie gründlich recherchieren, ob Sie auch tatsächlich Ihr Traumhaus verwirklichen können. Sie sollten bei der zuständigen Gemeinde unbedingt den Bebauungsplan einsehen. Er gibt zum Beispiel darüber Aufschluss, welche Dachformen und wie viele Stockwerke gebaut werden dürfen. Erkundigen Sie sich auch gleich, ob das Grundstück schon erschlossen ist. Die Erschließungskosten, die ansonsten auf Sie zukommen, sind nicht unerheblich.
Der Grundstücks-Kaufvertrag
Zusammen mit dem Grundstück erwerben Sie alle dauerhaft mit dem Grund und Boden fest verbundenen Bestandteile. Rechtlich ist also auch der Kauf eines Hauses, das auf einem Grundstück steht, ein reiner Grundstückskauf. Dies hat zur Folge, dass auf den kompletten Kaufpreis Grunderwerbsteuer zu zahlen ist, egal ob auf dem Grundstück ein Haus steht oder nicht.
Der Verkäufer haftet in der Regel für arglistig verschwiegene Mängel des Grundstücks. Das heißt: Ist dieses beispielsweise verseucht, muss das der Verkäufer dem Käufer mitteilen. Ansonsten kann letzterer Schadensersatz oder gar die Rückabwicklung des Vertrags fordern. Für versteckte, nicht offensichtliche Mängel gilt, dass im Notarvertrag oft eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen wird.
Selbstständiges Grundstück
Ein selbstständiges Grundstück ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Stück Land. Beim Kauf werden Sie im Grundbuch des Amtsgerichtes, beziehungsweise der Gemeinde als Eigentümer eingetragen.
Grundstücks-Teil
Ist das Flurstück noch nicht aufgeteilt, können Sie auch ein Grundstücks-Teil erwerben. Beim Kauf ist dann besondere Vorsicht angebracht, das Teilstück muss im Vertrag exakt beschrieben werden. Formulierungen, die die Abgrenzung zum Beispiel durch Zäune oder Mauern beschreiben, sind ungeeignet. Diese Merkmale können sich bis zum Zeitpunkt der Teilung ändern, und im Streitfall haben Sie keine Beweise.
Besser sind: eindeutige Kennzeichnungen im Lageplan des gesamten Flurstücks, die die Teilfläche eindeutig beschreiben.
Besser sind: eindeutige Kennzeichnungen im Lageplan des gesamten Flurstücks, die die Teilfläche eindeutig beschreiben.
Der Teil eines Grundstücks ist nicht zu verwechseln mit dem Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück. Dieser ist der Anteil des Grundstücks, der einem Wohnungseigentümer anteilig gehört.